BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich und kompakt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte vom Freistaat Thüringen).. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden
|
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte vom Freistaat Thüringen geeignet: Themen der Bücher sind: Rund ums Geld im öffentlichen Dienst, Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst, Nebentätigkeitsrecht sowie Berufseinstieg im öffentlichen. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) - Übersicht -
vom 12. August 2014, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Oktober 2021 (GVBl. S. 508, 519)
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Einleitende Bestimmungen und Begriffsbestimmungen
§ 2 Verleihung der Dienstherrnfähigkeit durch Satzung (§ 2 BeamtStG)
§ 3 Oberste Dienstbehörde, Dienstvorgesetzter, Vorgesetzter
§ 4 Leistungen des Dienstherrn
Zweiter Teil
Das Beamtenverhältnis
Erster Abschnitt
Begründung eines Beamtenverhältnisses
§ 5 Zuständigkeit für die Ernennung, Wirksamwerden, Folgen (§ 8 BeamtStG)
§ 7 Verfahren bei Rücknahme der Ernennung (§ 12 BeamtStG)
§ 8 Rechtswirkungen von Nichtigkeit und Rücknahme der Ernennung
Zweiter Abschnitt
Abordnung, Versetzung, Behörden- und Körperschaftsumbildung innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes
§ 13a Auflösung oder Umbildung von Behörden
§ 14 Umbildung einer Körperschaft
§ 15 Rechtsfolgen der Umbildung
§ 16 Rechtsstellung der Beamten
§ 17 Genehmigungsvorbehalt für Ernennungen
§ 18 Rechtsstellung der Versorgungsempfänger
Dritter Abschnitt
Beendigung des Beamtenverhältnisses
Erster Unterabschnitt
Entlassung
§ 19 Zuständigkeit, Form und Wirksamwerden der Entlassung (§§ 22, 23 BeamtStG)
§ 20 Besondere Verfahrensvorschriften bei Entlassung auf eigenen Antrag (§ 23 BeamtStG)
§ 21 Rechtsfolgen der Entlassung
Zweiter Unterabschnitt
Verlust der Beamtenrechte
§ 22 Rechtsfolgen des Verlustes der Beamtenrechte (§ 24 Abs. 1 BeamtStG)
§ 23 Wirkung des Wiederaufnahmeverfahrens (§ 24 Abs. 2 BeamtStG)
Dritter Unterabschnitt
Ruhestand, einstweiliger Ruhestand, Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
§ 26 Versetzung in den Ruhestand auf Antrag
§ 27 Einstweiliger Ruhestand (§ 30 BeamtStG)
§ 28 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung oder Auflösung von Behörden (§ 31 BeamtStG)
§ 29 Einstweiliger Ruhestand bei Umbildung von Körperschaften (§ 18 Abs. 2 BeamtStG)
§ 30 Beginn des einstweiligen Ruhestands
§ 31 Verfahren bei Dienstunfähigkeit und begrenzter Dienstfähigkeit (§§ 26, 27 BeamtStG)
§ 32 Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (§ 29 BeamtStG)
§ 33 Ärztliche Untersuchung, Anwendung des Gendiagnostikgesetzes
§ 34 Zuständigkeit für die Ruhestandsversetzung, Beginn des Ruhestands (§§ 28, 32 BeamtStG)
Vierter Abschnitt
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Erster Unterabschnitt
Allgemeine Pflichten und Rechte
§ 35 Verschwiegenheitspflicht, Aussagegenehmigung, Auskünfte an die Presse (§ 37 BeamtStG)
§ 36 Diensteid, Gelöbnis (§ 38 BeamtStG)
§ 37 Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (§ 39 BeamtStG)
§ 38 Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (§ 42 BeamtStG)
§ 39 Befreiung von Amtshandlungen
§ 40 Wahl des Wohnorts, Bestimmung des Aufenthaltsorts
§ 41 Bestimmungen über die Dienstkleidung
§ 45 Dienstvergehen von Ruhestandsbeamten (§ 47 Abs. 2 BeamtStG)
§ 46 Schadensersatzpflicht, Rückgriff (§ 48 BeamtStG)
§ 47 Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen Dritte
§ 48 Übermittlungen bei Strafverfahren (§ 49 BeamtStG)
Zweiter Unterabschnitt
Nebentätigkeiten und Tätigkeiten nach Beendigung des Beamtenverhältnisses
§ 49 Nebentätigkeit (§ 40 BeamtStG)
§ 50 Pflicht zur Übernahme einer Nebentätigkeit (§ 40 BeamtStG)
§ 51 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten (§ 40 BeamtStG)
§ 52 Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten (§ 40 BeamtStG)
§ 53 Ausübung von Nebentätigkeiten (§ 40 BeamtStG)
§ 54 Verfahren (§ 40 BeamtStG)
§ 55 Rückgriff bei Haftungsschäden von Beamten
§ 56 Beendigung der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeiten
§ 57 Rechtsverordnung über Nebentätigkeit
§ 58 Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses (§ 41 BeamtStG)
Dritter Unterabschnitt
Arbeitszeit, Fernbleiben vom Dienst, Teilzeit und Urlaub
§ 59 Regelmäßige Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Mehrarbeit
§ 60 Fernbleiben vom Dienst, Krankheit
§ 62 Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen
§ 63 Sabbatjahr, Freistellung vor dem Ruhestand
§ 66 Erholungsurlaub (§ 44 BeamtStG)
§ 68 Urlaub aus familiären Gründen
§ 70 Höchstdauer von unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung und Urlaub
Vierter Unterabschnitt
Fürsorge und Schutz
§ 73 Besoldung, Versorgung, Reise- und Umzugskosten, Fürsorgeleistungen in besonderen Fällen
§ 74 Ersatz von Sachschäden und Schadensersatz bei Gewaltakten Dritter
§ 74a Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen
§ 75 Mutterschutz und Elternzeit
§ 78 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Fünfter Unterabschnitt
Personalaktendaten (§ 50 BeamtStG)
§ 79 Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten
§ 81 Gliederung und Gestaltung von Personalakten
§ 82 Personalaktendaten über Beihilfen
§ 84 Auskunft an die betroffenen Beamten
§ 85 Übermittlung von Personalaktendaten und Auskünfte an Dritte
§ 86 Entfernung von Personalaktendaten
§ 87 Aussonderung von Personalakten, Löschung von Personalaktendaten
Dritter Teil
Landespersonalausschuss
§ 89 Zusammensetzung, Geschäftsstelle
§ 91 Dienstaufsicht und Rechtsstellung
§ 94 Beweiserhebung, Amtshilfe
Vierter Teil
Verfahren bei Erlass allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen
§ 95 Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände (§ 53 BeamtStG)
§ 96 Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände
Fünfter Teil
Besondere Beamtengruppen
Erster Abschnitt
Allgemeines
Zweiter Abschnitt
Beamte beim Landtag, Beamte des Rechnungshofs
Dritter Abschnitt
Polizeivollzugsbeamte, Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes, Beamte des Justizvollzugsdienstes
§ 102 Gemeinschaftsunterkunft, Gemeinschaftsverpflegung
§ 105 Polizeidienstunfähigkeit (§ 26 BeamtStG)
§ 106 Eintritt in den Ruhestand
§ 107 Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes
§ 108 Beamte des Justizvollzugsdienstes
Vierter Abschnitt
Beamte auf Zeit, kommunale Wahlbeamte, wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen, Lehrer an staatlichen Schulen
§ 109 Beamte auf Zeit (§ 6 BeamtStG)
§ 111 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen
§ 112 Lehrer an staatlichen Schulen
Fünfter Abschnitt
Ehrenbeamte
§ 113 Ehrenbeamte (§ 5 BeamtStG)
Sechster Teil
Beschwerden, Rechtsschutz, Zustellung (§ 54 BeamtStG)
§ 114 Anträge, Beschwerden und Eingaben
§ 115 Vertretung des Dienstherrn
Siebenter Teil
Übertragung von Zuständigkeiten, Verwaltungsvorschriften
§ 117 Übertragung von Zuständigkeiten
Achter Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 120 Gleichstellungsbestimmung
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Thüringen Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem Wanderparadies und Biathlongebiet in Thüringen. Die wunderbare Stadt Weimarmit den Bauwerken: Weimarer Rathaus, Weimarer Stadthaus, Renaissance-Bauten der Markt-Ostseite, u. a. mit dem Cranachhaus, Geleitschenke, historische Gastwirtschaft und eines der schönsten Fachwerkhäuser in Weimar, Goethes Wohnhaus mit Goethe-Nationalmuseum, Schillers Wohnhaus mit Schillermuseum, Goethe- und Schiller-Denkmal, Park an der Ilm mit Goethes Gartenhaus, Römischem Haus und Parkhöhle und den Historischer Friedhof mit Fürstengruft und Russisch-Orthodoxer Grabkapelle. Aber auch Landeshauptstadt Erfurt ist ein Besuch wert (Krämerbrücke). Besonders schön zur Weihnachtszeit mit dem tollen Weihnachtsmarkt. |
Red 20231019