Thüringer Laufbahngesetz (ThürLaufbG): § 49 Dienstliche Beurteilung

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

Zur Übersicht des Laufbahngesetzes von Thüringen (ThürLaufbG)

 

Laufbahngesetz Thüringen (SBeamtVG):

§ 49 Dienstliche Beurteilung

 

Vierter Abschnitt
Personalentwicklung, Qualifizierung,
Fortbildung, Beurteilung

§ 49 Dienstliche Beurteilung

(1) Dienstliche Beurteilungen sind die Probezeitbeurteilung, die Regelbeurteilung oder die Anlassbeurteilung.

(2) In der dienstlichen Beurteilung sind die fachliche Leistung der Beamten nachvollziehbar darzustellen sowie die Eignung und die Befähigung einzuschätzen. Die Beurteilung schließt mit einem Gesamturteil.

(3) Die dienstliche Beurteilung ist den Beamten in ihrem vollen Wortlaut zu eröffnen und mit ihnen zu besprechen. Den Beamten ist vor der Eröffnung Gelegenheit zu geben, von der Beurteilung Kenntnis zu nehmen.

(4) Die Ausgestaltung des Beurteilungswesens, insbesondere die Art der Beurteilung, die Zeitabstände der Regelbeurteilung, die Beurteiler, die Ausnahmen von der Beurteilungspflicht, den Maßstab der Beurteilung, den Inhalt und das Verfahren der Beurteilung sowie die Eröffnung, regelt die Landesregierung durch Rechtsverordnung.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Thüringen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem Wanderparadies und Biathlongebiet in Thüringen. Die wunderbare Stadt Weimarmit den Bauwerken: Weimarer Rathaus, Weimarer Stadthaus, Renaissance-Bauten der Markt-Ostseite, u. a. mit dem Cranachhaus, Geleitschenke, historische Gastwirtschaft und eines der schönsten Fachwerkhäuser in Weimar, Goethes Wohnhaus mit Goethe-Nationalmuseum, Schillers Wohnhaus mit Schillermuseum, Goethe- und Schiller-Denkmal, Park an der Ilm mit Goethes Gartenhaus, Römischem Haus und Parkhöhle und den Historischer Friedhof mit Fürstengruft und Russisch-Orthodoxer Grabkapelle. Aber auch Landeshauptstadt Erfurt ist ein Besuch wert (Krämerbrücke). Besonders schön zur Weihnachtszeit mit dem tollen Weihnachtsmarkt. 



Red 20221108

mehr zu: Laufbahngesetz Thüringen
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-thueringen.de © 2024