Thüringer Laufbahngesetz (ThürLaufbG): § 46 Zulassung zu einer Laufbahn des gehobenen oder des höheren Dienstes bei Besitz einer Hochschulausbildung

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

Zur Übersicht des Laufbahngesetzes von Thüringen (ThürLaufbG)

 

Laufbahngesetz Thüringen (SBeamtVG):

§ 46 Zulassung zu einer Laufbahn des gehobenen oder des höheren Dienstes bei Besitz einer Hochschulausbildung

 

Dritter Abschnitt
Beförderung, Aufstieg, Laufbahnwechsel
Vierter Unterabschnitt
Laufbahnwechsel

§ 46 Zulassung zu einer Laufbahn des gehobenen oder des höheren Dienstes bei Besitz einer Hochschulausbildung

(1) Abweichend von § 10 Abs. 2 und 3 können Beamte, die die für eine Laufbahn des gehobenen oder höheren Dienstes erforderliche Hochschulausbildung besitzen, für eine Laufbahn dieser Laufbahngruppe zugelassen werden, wenn sie an einem für Regelbewerber vorgesehenen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben.

(2) Sie verbleiben in ihrem bisherigen beamtenrechtlichen Status, bis sie

1. im gehobenen Dienst die in § 10 Abs. 2 Nr. 2 oder im höheren Dienst die in § 10 Abs. 3 Nr. 2 geforderten sonstigen Voraussetzungen erfüllen und
2. sich nach Erlangung der Befähigung mindestens sechs Monate in der neuen Laufbahn bewährt haben.

Die Bewährung ist festzustellen; die Anerkennung der Befähigung richtet sich nach § 12. § 44 Satz 1 gilt entsprechend.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Thüringen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem Wanderparadies und Biathlongebiet in Thüringen. Die wunderbare Stadt Weimarmit den Bauwerken: Weimarer Rathaus, Weimarer Stadthaus, Renaissance-Bauten der Markt-Ostseite, u. a. mit dem Cranachhaus, Geleitschenke, historische Gastwirtschaft und eines der schönsten Fachwerkhäuser in Weimar, Goethes Wohnhaus mit Goethe-Nationalmuseum, Schillers Wohnhaus mit Schillermuseum, Goethe- und Schiller-Denkmal, Park an der Ilm mit Goethes Gartenhaus, Römischem Haus und Parkhöhle und den Historischer Friedhof mit Fürstengruft und Russisch-Orthodoxer Grabkapelle. Aber auch Landeshauptstadt Erfurt ist ein Besuch wert (Krämerbrücke). Besonders schön zur Weihnachtszeit mit dem tollen Weihnachtsmarkt. 



Red 20221108

mehr zu: Laufbahngesetz Thüringen
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-thueringen.de © 2024