BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich und kompakt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte vom Freistaat Thüringen).. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden
|
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte vom Freistaat Thüringen geeignet: Themen der Bücher sind: Rund ums Geld im öffentlichen Dienst, Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst, Nebentätigkeitsrecht sowie Berufseinstieg im öffentlichen. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Zur Übersicht des Laufbahngesetzes von Thüringen (ThürLaufbG)
Laufbahngesetz Thüringen (SBeamtVG):
§ 34 Auswahlentscheidungen
Dritter Abschnitt
Beförderung, Aufstieg, Laufbahnwechsel
Erster Unterabschnitt
Allgemeines
§ 34 Auswahlentscheidungen
(1) Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind in der Regel auf der Grundlage aktueller dienstlicher Beurteilungen zu treffen. Das Ende des Beurteilungszeitraumes darf zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung höchstens drei Jahre zurückliegen. Werden bei einer Auswahlentscheidung mehrere Bewerber aufgrund des Vergleichs der aktuellen Gesamturteile als im Wesentlichen gleich geeignet eingestuft, hat der Dienstherr die dienstlichen Beurteilungen zunächst umfassend inhaltlich auszuwerten. Ergänzend können neben früheren dienstlichen Beurteilungen auch andere Erkenntnisquellen, wie beispielsweise Personalauswahlgespräche oder Assessment-Center, für die zu treffende Auswahlentscheidung herangezogen werden. Werden für eine Auswahlentscheidung frühere dienstliche Beurteilungen sowie weitere Auswahlmethoden nach Satz 4 verwandt, bestimmt der Dienstherr die Gewichtung. Die Auswahlentscheidung ist schlüssig und nachvollziehbar zu dokumentieren. Unterlegene Bewerber sind rechtzeitig über das Ergebnis der Auswahlentscheidung zu informieren.
(2) Liegt keine aktuelle dienstliche Beurteilung vor, ist jedenfalls in folgenden Fällen die letzte regelmäßige dienstliche Beurteilung unter Berücksichtigung der Entwicklung vergleichbarer Beamter fiktiv fortzuschreiben
1. bei Beurlaubungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, soweit die ausgeübte Tätigkeit gleichwertig, aber keine Vergleichbarkeit der Beurteilungen gegeben ist,
2. bei Beurlaubungen nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, soweit die ausgeübte Tätigkeit gleichwertig ist,
3. bei Elternzeiten mit vollständiger Freistellung von der dienstlichen Tätigkeit oder bei Beurlaubungen nach § 68 Abs. 1 Satz 1 ThürBG,
4. bei Freistellungen von der dienstlichen Tätigkeit wegen einer Mitgliedschaft im Personalrat, wenn die dienstliche Tätigkeit nicht mehr als 25 vom Hundert der Arbeitszeit beansprucht, und
5. bei Gleichstellungsbeauftragten, soweit diese vollständig von der dienstlichen Tätigkeit entlastet sind.
In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 und 2 sollen für die fiktive Fortschreibung auch Beurteilungen der aufnehmenden Stelle herangezogen werden.
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Thüringen Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem Wanderparadies und Biathlongebiet in Thüringen. Die wunderbare Stadt Weimarmit den Bauwerken: Weimarer Rathaus, Weimarer Stadthaus, Renaissance-Bauten der Markt-Ostseite, u. a. mit dem Cranachhaus, Geleitschenke, historische Gastwirtschaft und eines der schönsten Fachwerkhäuser in Weimar, Goethes Wohnhaus mit Goethe-Nationalmuseum, Schillers Wohnhaus mit Schillermuseum, Goethe- und Schiller-Denkmal, Park an der Ilm mit Goethes Gartenhaus, Römischem Haus und Parkhöhle und den Historischer Friedhof mit Fürstengruft und Russisch-Orthodoxer Grabkapelle. Aber auch Landeshauptstadt Erfurt ist ein Besuch wert (Krämerbrücke). Besonders schön zur Weihnachtszeit mit dem tollen Weihnachtsmarkt. |
Red 20221108