Thüringer Laufbahngesetz (ThürLaufbG): § 30 Probezeit (§§ 10, 23 BeamtStG)

PDF-SERVICE: Zehn OnlineBücher & eBooks für den Öffentlichen Dienst / Beamtinnen und Beamte zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr Sie können zehn Taschenbücher und eBooks herunterladen, lesen und ausdrucken: Beamtenrecht, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg und Rund ums Geld im öffentlichen Dienst bzw. Frauen im öffentlichen Dienst >>>mehr Informationen

Zur Übersicht des Laufbahngesetzes von Thüringen (ThürLaufbG)

 

Laufbahngesetz Thüringen (SBeamtVG):

§ 30 Probezeit (§§ 10, 23 BeamtStG)

 

Dritter Teil
Berufliche Entwicklung
Zweiter Abschnitt
Probezeit

§ 30 Probezeit (§§ 10, 23 BeamtStG)

(1) Die Probezeit ist die Zeit im Beamtenverhältnis auf Probe, während der sich Beamte nach dem Erwerb der Befähigung für die jeweilige Laufbahn bewähren sollen.

(2) Die regelmäßige Probezeit dauert in allen Laufbahnen drei Jahre. Mindestens ist eine Probezeit von einem Jahr abzuleisten.

(3) Die Beamten sind während der Probezeit in mindestens zwei Verwendungsbereichen, soweit möglich auch in verschiedenen Verwaltungsebenen, einzusetzen, wenn nicht dienstliche Gründe entgegenstehen.

(4) Die Beamten sind während der Probezeit wiederholt zu beurteilen. Die erste Beurteilung soll vor Ablauf der Hälfte der Probezeit erfolgen. Sofern an dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit Zweifel bestehen, sind diese, ihre Ursachen und die Möglichkeiten der Abhilfe deutlich herauszustellen. Auf besondere Eignungen ist hinzuweisen. Einzelheiten zu den Inhalten der Probezeitbeurteilung und des Beurteilungsverfahrens regelt die Landesregierung durch Rechtsverordnung.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Thüringen

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem Wanderparadies und Biathlongebiet in Thüringen. Die wunderbare Stadt Weimarmit den Bauwerken: Weimarer Rathaus, Weimarer Stadthaus, Renaissance-Bauten der Markt-Ostseite, u. a. mit dem Cranachhaus, Geleitschenke, historische Gastwirtschaft und eines der schönsten Fachwerkhäuser in Weimar, Goethes Wohnhaus mit Goethe-Nationalmuseum, Schillers Wohnhaus mit Schillermuseum, Goethe- und Schiller-Denkmal, Park an der Ilm mit Goethes Gartenhaus, Römischem Haus und Parkhöhle und den Historischer Friedhof mit Fürstengruft und Russisch-Orthodoxer Grabkapelle. Aber auch Landeshauptstadt Erfurt ist ein Besuch wert (Krämerbrücke). Besonders schön zur Weihnachtszeit mit dem tollen Weihnachtsmarkt. 



Red 20221108

mehr zu: Laufbahngesetz Thüringen
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-thueringen.de © 2024