BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich und kompakt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte vom Freistaat Thüringen).. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden
|
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte vom Freistaat Thüringen geeignet: Themen der Bücher sind: Rund ums Geld im öffentlichen Dienst, Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst, Nebentätigkeitsrecht sowie Berufseinstieg im öffentlichen. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
>>>zur Übersicht der Mutterschutzverordnung (ThürMuSchVO)
Thüringer Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen (Thüringer Mutterschutzverordnung -ThürMuSchVO - ): § 5 Verbot der Nachtarbeit, Alleinarbeit
§ 5 Verbot der Nachtarbeit, Alleinarbeit
(1) Während ihrer Schwangerschaft oder solange sie stillt, darf eine Beamtin nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden.
(2) Die oberste Dienstbehörde kann abweichend von Absatz 1 genehmigen, dass eine schwangere oder stillende Beamtin zwischen 20 Uhr und 22 Uhr beschäftigt wird, wenn
1. sich die Beamtin dazu ausdrücklich bereit erklärt,
2. nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Beamtin spricht und
3. insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Beamtin oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.
Alleinarbeit im Sinne dieser Verordnung liegt vor, wenn der Dienstherr eine Beamtin an einem Arbeitsplatz in seinem räumlichen Verantwortungsbereich beschäftigt, ohne dass gewährleistet ist, dass sie jederzeit den Arbeitsplatz verlassen oder Hilfe erreichen kann. Die schwangere oder stillende Beamtin kann ihre Erklärung nach Satz 1 Nr. 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
(3) Die Einstellungsbehörde darf eine schwangere oder stillende Beamtin auf Widerruf nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung tätig werden lassen. Die Einstellungsbehörde darf sie an fachtheoretischen Ausbildungsveranstaltungen bis 22 Uhr teilnehmen lassen, wenn
1. sich die Beamtin dazu ausdrücklich bereit erklärt,
2. die Teilnahme zu Ausbildungszwecken zu dieser Zeit erforderlich ist und
3. insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Beamtin oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist.
Die schwangere oder stillende Beamtin auf Widerruf kann ihre Erklärung nach Satz 2 Nr. 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Sätze 1 bis 3 gelten für im Aufstiegsverfahren befindliche Beamtinnen entsprechend.
(4) In besonders begründeten Einzelfällen kann die oberste Dienstbehörde unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 beziehungsweise des Absatzes 3 Satz 2 auf Antrag auch eine Ausnahme vom Verbot der Nachtarbeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nach Absatz 1 beziehungsweise Absatz 3 Satz 1 zulassen.
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Thüringen Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem Wanderparadies und Biathlongebiet in Thüringen. Die wunderbare Stadt Weimarmit den Bauwerken: Weimarer Rathaus, Weimarer Stadthaus, Renaissance-Bauten der Markt-Ostseite, u. a. mit dem Cranachhaus, Geleitschenke, historische Gastwirtschaft und eines der schönsten Fachwerkhäuser in Weimar, Goethes Wohnhaus mit Goethe-Nationalmuseum, Schillers Wohnhaus mit Schillermuseum, Goethe- und Schiller-Denkmal, Park an der Ilm mit Goethes Gartenhaus, Römischem Haus und Parkhöhle und den Historischer Friedhof mit Fürstengruft und Russisch-Orthodoxer Grabkapelle. Aber auch Landeshauptstadt Erfurt ist ein Besuch wert (Krämerbrücke). Besonders schön zur Weihnachtszeit mit dem tollen Weihnachtsmarkt. |
Red 20231130