BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich und kompakt (auch geeignet für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte vom Freistaat Thüringen).. Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden
|
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte vom Freistaat Thüringen geeignet: Themen der Bücher sind: Rund ums Geld im öffentlichen Dienst, Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst, Nebentätigkeitsrecht sowie Berufseinstieg im öffentlichen. Dienst. Die eBooks kann man herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
>>>Zur Übersicht des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes
Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG):
§ 92g Übergangsbestimmungen aus Anlass des Thüringer Gesetzes zur Änderung der Lehrerbesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
§ 92g Übergangsbestimmungen aus Anlass des Thüringer Gesetzes zur Änderung der Lehrerbesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
(1) Für die vorhandenen Versorgungsempfänger bleibt der am 31. Oktober 2018 bestehende Ruhegehaltssatz gewahrt.
(2) § 22 Abs. 2 und § 69 Abs. 1 Satz 2 in der ab dem 1. November 2018 geltenden Fassung ist auf die am 31. Oktober 2018 vorhandenen Ruhestandsbeamten nicht anzuwenden.
(3) Vorhandenen Ruhestandsbeamten, denen am 31. Oktober 2018 ein Hilflosigkeitszuschlag nach § 30 Abs. 2 in der bis zum 31. Oktober 2018 geltenden Fassung gewährt wurde, erhalten diesen solange weiter, wie die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Wird von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, statt des Hilflosigkeitszuschlags die Kosten einer notwendigen Pflege erstattet zu bekommen, ist die erneute Gewährung eines Hilflosigkeitszuschlages ausgeschlossen.
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Thüringen Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem Wanderparadies und Biathlongebiet in Thüringen. Die wunderbare Stadt Weimarmit den Bauwerken: Weimarer Rathaus, Weimarer Stadthaus, Renaissance-Bauten der Markt-Ostseite, u. a. mit dem Cranachhaus, Geleitschenke, historische Gastwirtschaft und eines der schönsten Fachwerkhäuser in Weimar, Goethes Wohnhaus mit Goethe-Nationalmuseum, Schillers Wohnhaus mit Schillermuseum, Goethe- und Schiller-Denkmal, Park an der Ilm mit Goethes Gartenhaus, Römischem Haus und Parkhöhle und den Historischer Friedhof mit Fürstengruft und Russisch-Orthodoxer Grabkapelle. Aber auch Landeshauptstadt Erfurt ist ein Besuch wert (Krämerbrücke). Besonders schön zur Weihnachtszeit mit dem tollen Weihnachtsmarkt. |