Thüringer Beurteilungsverordnung (ThürBeurtVO) - Übersicht -

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Thüringer Beurteilungsverordnung (ThürBeurtVO) - Übersicht -

vom 18. Februar 2020.

Aufgrund des § 30 Abs. 4 Satz 5 und des § 49 Abs. 4 des Thüringer Laufbahngesetzes (ThürLaufbG) vom 12. August 2014 (GVBl. S. 472 -498-), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juli 2019 (GVBl. S. 298), verordnet die Landesregierung:

Inhaltsübersicht

 

Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen, Beurteilungsarten

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Benachteiligungsverbote

§ 3 Regelbeurteilung, Ausnahmen

§ 4 Anlassbeurteilung

§ 5 Probezeitbeurteilung

§ 6 Beurteilungsbeitrag

§ 7 Einheitlicher Beurteilungsmaßstab

 

Zweiter Abschnitt
Inhalt der dienstlichen Beurteilung

§ 8 Inhalt der dienstlichen Beurteilung

§ 9 Bewertung

§ 10 Verwendungsvorschlag

§ 11 Gesamturteil

 

Dritter Abschnitt
Zuständigkeit und Verfahren

§ 12 Zuständigkeit

§ 13 Beurteilerkonferenz

§ 14 Verfahren

§ 15 Eröffnung

§ 16 Aktenführung

§ 17 Ausgestaltende, abweichende Regelungen

 

Vierter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 18 Übergangsbestimmung

§ 19 Gleichstellungsbestimmung

§ 20 Inkrafttreten


Anlage 1 Beurteilungsmerkmale

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5 Beschreibung der Punktwerte und Notenstufen


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Red 20231130

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