Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG NRW) § ..2 Arten der Versorgung

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Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG NRW):
§ 2 Arten der Versorgung

 

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 2 Arten der Versorgung

Versorgungsbezüge sind

1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag (§§ 4 bis 19),
2. Hinterbliebenenversorgung (§§ 20 bis 33),
3. Bezüge bei Verschollenheit (§ 34),
4. Unfallfürsorge (§§ 35 bis 55),
5. Übergangsgeld (§ 56),
5a. Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen (§ 56a) und
6. familienbezogene Leistungen (§§ 58 bis 62).


 

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