Thüringen: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01.02.2025

 

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>>>Mehr Infos zur Besoldung in Thüringen

 


Thüringen: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Thüringen – Besoldungsrecht & Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz bzw. Rechtsverordnungen geregelt. Grundlage war bis zum 31.08.2006 einheitlich das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften. Thüringen hat die eigenständige Regelungskompetenz für Besoldung und Versorgung dazu genutzt, ein eigenes
vollständig neues Besoldungsgesetz ab 01.07.2008 zu erlassen. Wesentliche Änderung war dabei das Abrücken von den damals geltenden Dienstaltersstufen und die Einführung von Erfahrungsstufen (bei gleichbleibendem Stufenzuschnitt). Zudem wurde die Sonderzahlung in das Grundgehalt eingebaut.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2023/2024/2025

Am 9.12.2023 haben die TdL und die Gewerkschaften folgendes Tarifergebnis erzielt:
- Die Entgelte werden in zwei Schritten erhöht: Zum 1.11.2024 werden die Tabellenentgelte um 200 Euro angehoben, zum 1.02.2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent. Wenn die Summe dieser Erhöhungen nicht 340 Euro erreichen, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.
- Ausbildungsentgelte werden zum 1.11.2024 um 100 Euro und zum 1.02.2025 um weitere 50 Euro erhöht.
- Tarifbeschäftigte erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro (1.800 Euro im Dez. 2023, danach zehn Raten von Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro).

Das Ergebnis der Tarifrunde soll von den jeweiligen Ländern auf deren Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger (VersE) übertragen werden. Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 25 Monate bis zum 31.10.2025. 

 

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Thüringen findet man unter
www.besoldung-thueringen.de ➚ 

 

 

 

 

 

 


Stufe 2 und folgende (§ 38 Abs. 2) Familienzuschlag für das
a) erste zu berücksichtigende Kind 326,41 Euro,
b) zweite zu berücksichtigende Kind 529,16 Euro,
c) dritte zu berücksichtigende Kind 830,50 Euro,
d) vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind jeweils 803,23 Euro,

Anrechnungsbetrag nach § 37 Abs. 2
: in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 8: 148,94 Euro
: in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 155,98 Euro 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehr zur Besoldung und aktuellen Entwicklung in Thüringen findet man unter
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