Besoldung in Thüringen: Gesetzentwurf sieht Übertragung des Tarifergebnisses sowie die Corona Sonderzahlung an Beamte vor

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Thüringen will Corona Sonderzahlung für den Beamtenbereich übernehmen und auch das Tarifergebnis der TdL auf die Besoldung übertragen...

 

Thüringen will die im Rahmen der Tarifrunde TV-L vereinbarte Corona Sonderzahlung auf Beamte des Freistaats Thüringen übertragen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung liegt dem Landtag vor (Drucksache 7/4522).

Der Gesetzentwurf sieht eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. In der Landtags-Drucksache 7/4522 sind die Details geregelt, u.a. die Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter des Landes sowie für die Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, der Landkreise und der anderen Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in Höhe von 1.300 Euro vor.

Die Auszahlung soll für Empfänger von Dienstbezügen erfolgen (ausgenommen sind Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlichen Richterinnen und ehrenamtlichen Richter). Für die Empfängerinnen und Empfänger von Anwärterbezügen soll die Sonderzahlung 650 Euro betragen.

Am 29. November 2021 haben die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und die Gewerkschaften für die Tarifbeschäftigten der Länder den Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung) geschlossen, welcher den Tarifbeschäftigten eine Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro sowie den Auszubildenden und den dual Studierenden in Höhe von 650 Euro gewährt, der noch im Frühjahr 2022 steuerfrei ausgezahlt werden soll.

Die Thüringer Landesregierung hat damit ungewöhnlich schnell auf die Forderungen der Gewerkschaften reagiert und das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung zu übertragen. Eine Auszahlung soll - dem Entwurf nach - mit den Bezügen für April (Auszahlung Ende März 2022) erfolgen. Die Sonderzahlung soll steuerfrei ausgezahlt werden.


Red 20220116

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